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Leitbeschreibung RWA-Modulzentrale RAZ-9xx
Die nachfolgend beschriebene RWA-Anlage ist entsprechend den Angaben der Brandschutzbehörde, den Richtlinien des VDE und der Landesbauordnung aufzubauen und zu installieren. Die Ausführung der Bauteile am Fenster bzw. an den Rauchabzugsklappen ist mit den zuständigen Firmen abzusprechen und alle Montage- und Schaltungsunterlagen sind weiterzugeben. Die ausführenden Firmen verpflichten sich, alle Montagehinweise des Herstellers der RWA-Anlage sowie alle dazu gehörenden Komponenten zu berücksichtigen.
Außer der VOB gelten zusätzlich alle für die Leistungen gültigen DIN-Normen, Richtlinien und Merkblätter in der jeweils neuesten Fassung. Ergänzend gelten alle bauaufsichtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Richtlinien. Die Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen sind Mindest-Anforderungen. Sie gelten, insoweit im LV keine darüber hinausgehende Forderungen gestellt sind.
Zur Sicherung des Rauchabzuges im Brandfall sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) vorgesehen. Die bauseits montierten RWA-Klappen werden mittels einer oder mehrerer RWA-Zentralen ausgelöst. Weiterhin kann mittels eines Lüftertasters mit oder ohne eingebauter Sichtanzeige die Anlage zur täglichen Be- und Entlüftung benutzt werden. Zusätzlich können alle Lüftungsgruppen übergeordnet eine Wind/Regensteuerung erhalten. Vorrangig muss immer die Funktion Rauchabzug sein.
Die RWA-Anlage besteht im Wesentlichen aus:
- RWA-Zentrale
- Netzladeteil
- Notstromversorgung
- RWA-Auslösemodul
- Elektroantriebe mit elektronischer Endabschaltung bzw. Endlagenschalter
- Auslösetastern
- Lüftertaster
- elektronischen Rauch- und Wärmemeldern
Die verschiedenen Anlagenteile sind je nach Anlagengröße oder spez. Anforderungen individuell zusammengestellt.
Das Ladeteil ist mit einer Notstromversorgung ausgerüstet, die bei Stromausfall die dimensionierte RWA-Zentrale mind. 72 Std. betriebsbereit hält.
In die nachfolgend aufgeführten Einheitspreise ist die Lieferung und Montage mit dem dazugehörigen Klein- und Befestigungsmaterial, einschließlich der Inbetriebnahme, mit einzukalkulieren.
Als Ausschreibungsgrundlage dient das Fabrikat HAUTAU GmbH, Wilhelm-Hautau-Straße 2, 31691 Helpsen. Es können gleich- bzw. höherwertige Fabrikate auf Nachweis angeboten werden. Der Hersteller muss nach DIN ISO 9001 zertifiziert sein. Das Zertifikat ist dem Angebot beizulegen. Die Installation der Rauch- und Wärmeabzugsanlage hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen.
Das Zertifikat über diese Errichteranerkennung ist dem Angebot ebenfalls beizufügen. Es dürfen nur Firmen anbieten, die auf Anforderung hin den Nachweis erbringen können, dass sie aufgrund ihres Personalbestandes und aufgrund der fachlichen Ausbildung ihrer Mitarbeiter dazu in der Lage sind, auch größere Objekte durchführen zu können.
Gegebenenfalls sind Referenzobjekte zu benennen. Weiterhin müssen die anbietenden Firmen vom Hersteller autorisierte Fachbetriebe sein (durch Zertifikat nachweisbar). Die RWA-Zentralen werden in einem AP-Stahlschrank geliefert. Alle Gruppenmodule müssen auf den jeweiligen Tragschienen aufrüstbar und beschriftbar angeordnet sein.
Beim Ausfall einer einzelnen Funktion der Zentrale dürfen andere Funktionen der einzelnen Geräte nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Hierzu sind sämtliche Funktionen einzeln auf den jeweiligen Modulen mit Sicherungen und entsprechenden Anzeigen für Störung und Ausfall auszurüsten. Die Mindestnotversorgungszeit für die Zentrale muss bei vollem Betrieb entsprechend der VDE 0833 Teil 1 mindestens 72 Stunden betragen. Die Zentrale muss jederzeit erweiterungsfähig sein. Dies betrifft weitere Module sowie Lüftungssteuerung, Wettersteuerung usw., falls die einzelnen Nutzungen aufgrund von späteren Raumtrennungen geändert werden. Alle Melderlinien müssen eine Überwachung auf Bruch und Kurzschluss haben. Sämtliche Motorleitungen müssen auf Unterbrechung überwacht werden. Die Zentrale muss bei nur Netz- oder nur Batteriebetrieb 72 Stunden voll funktionsfähig bleiben.
Für das Objekt sind ausschließlich Hautau-Antriebe, komplett gefertigt aus nachweisbar korrosionsfestem Material zum Schutz für die Antriebe zu verwenden.
Zur Abnahme ist von der zugelassenen Montage- / Errichterfirma ein Installationsattest der RWA-Anlage vorzulegen. Weiterhin sind zur Abnahme ausgefüllte Betriebshandbücher zu den Anlagen, Revisionsunterlagen in Form von Schaltbildern und Anlagenplänen dem Nutzer zu übergeben.
Spannung: 24 V DC
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